Long-Covid-Patienten in Deutschland erhalten einen erleichterten Zugang zu dringend benötigten Medikamenten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass gesetzliche Krankenkassen künftig die Kosten für vier verschreibungspflichtige Wirkstoffe übernehmen. Diese können nun auf Rezept verordnet werden, auch außerhalb ihrer ursprünglich zugelassenen Anwendungsgebiete im sogenannten Off-Label-Use-Verfahren. Bislang mussten Betroffene diese Arzneimittel, die zur Linderung ihrer vielfältigen Symptome eingesetzt werden, meist selbst bezahlen. Die Beantragung einer Kostenübernahme war zudem oft mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Diese Neuregelung stellt einen signifikanten Fortschritt dar und bietet Long-Covid-Patienten eine wichtige finanzielle Entlastung sowie einen unkomplizierteren Weg zur Medikation.
Unter den nun zur Kostenübernahme freigegebenen Mitteln befinden sich zwei Antidepressiva, die gezielt Erschöpfungszustände und kognitive Beeinträchtigungen bei Long Covid lindern sollen. Des Weiteren ist ein Herzmedikament enthalten, das zur Behandlung des POTS-Syndroms (Posturales Tachykardie-Syndrom) vorgesehen ist. Dieses Syndrom, unter dem etwa jeder dritte Long-Covid-Patient leidet, äußert sich durch einen rapiden Anstieg der Herzfrequenz beim Aufstehen, was zu Schwindel und Benommenheit führt. Als viertes Präparat wird das Diabetesmittel Metformin auf Kassenrezept verfügbar gemacht. Es soll übergewichtigen Patienten direkt nach einer akuten Coronainfektion verabreicht werden, um der Entstehung von Long Covid präventiv entgegenzuwirken. Diese Auswahl an Medikamenten spiegelt die vielschichtigen Herausforderungen wider, mit denen Long-Covid-Erkrankte konfrontiert sind.
Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es nach wie vor kein spezifisch für Long Covid zugelassenes Medikament. Die Kostenübernahme im Off-Label-Use ist somit eine wichtige Behelfsoption, die auf bestehende Arzneimittel zurückgreift, deren Wirksamkeit bei Long-Covid-Symptomen vielversprechend ist. Laut Robert Koch-Institut (RKI) entwickeln zehn bis 15 Prozent aller SARS-CoV-2-Infizierten Long-Covid-Symptome. Dies unterstreicht den “dringenden Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu guten Therapiemöglichkeiten”, so Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA. Er betonte, dass der Off-Label-Use nur eine vorläufige Lösung sei und arzneimittelrechtlich abgesicherte Zulassungsverfahren die bessere, langfristige Antwort darstellen.
Es ist wichtig, die Begriffe Long Covid und Post Covid zu verstehen. Long Covid beschreibt Symptome, die nach einer akuten SARS-CoV-2-Infektion oder Erkrankung auch nach mehr als vier Wochen noch nicht abklingen. Das Post-Covid-Syndrom hingegen bezeichnet Beschwerden, die noch mehr als zwölf Wochen nach der Infektion oder Erkrankung bestehen oder neu auftreten, mindestens zwei Monate anhalten und anderweitig nicht erklärbar sind. Die Entscheidung des G-BA ist ein Meilenstein für die betroffenen Patienten in Deutschland. Dennoch bleibt die Forschung an spezifischen, zugelassenen Therapien von größter Bedeutung, um eine umfassende und nachhaltige Versorgung von Long- und Post-Covid-Patienten zu gewährleisten.
