Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Sie schlägt vor, das Fahren ohne gültigen Fahrschein künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu behandeln, um die Justiz zu entlasten. Hubig argumentiert, die derzeitigen Verfahren bänden erhebliche Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) unterstützt diese Position und sieht in einer echten Entkriminalisierung eine Möglichkeit zur erheblichen Entlastung von Polizei, Justiz und Vollzugseinrichtungen. Der Tatbestand des “Erschleichens von Leistungen” soll neu bewertet werden, um Menschen nicht mehr wegen fehlenden Tickets vor Gericht zu stellen.
Dieser Vorschlag stößt in Niedersachsen auf deutliche Kritik. Frank Bornemann vom Niedersächsischen Richterbund bezeichnet ihn als “nicht zu Ende gedacht” und warnt vor Bürokratie: Eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit würde die Einrichtung einer neuen Verfolgungsbehörde erfordern, die es noch nicht gibt. Zudem würden sich Betroffene voraussichtlich gerichtlich gegen Bußgelder wehren. Auch das Justizministerium Niedersachsen lehnt die Idee ab und betrachtet Schwarzfahren weiterhin als strafwürdiges “Erschleichen von Leistungen” und Betrug. Sie warnen vor der Konsequenz der Erzwingungshaft, bei der neben der Geldstrafe auch eine Gefängnisstrafe droht – eine andere Regelung als die bisherige Ersatzfreiheitsstrafe.
Verkehrsbetriebe wie die Üstra in Hannover stellen sich ebenfalls gegen die Entkriminalisierung. Üstra-Sprecher Heiko Rehberg betont die “abschreckende Wirkung” von Strafanträgen, die essenziell für die Sicherung der Einnahmen aus Ticketverkäufen und die Fairness gegenüber zahlenden Fahrgästen sei. Obwohl die Üstra kein Interesse daran hat, Schwarzfahrer ins Gefängnis zu bringen und Strafanträge nur bei Mehrfachtätern (und niemals bei unter 16-Jährigen) stellt – im Jahr 2024 waren es lediglich 424 – befürchtet man eine Zunahme von Fahrten ohne Fahrschein. Die geringe Anzahl an Strafanträgen zeige, dass man bereits gezielt vorgehe, ohne die abschreckende Wirkung zu verlieren.
Aktuell kann die Nichtzahlung einer Geldstrafe für Schwarzfahren zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen, was Gefängnisaufenthalt bedeutet. Bundesjustizministerin Hubig strebt an, dies zu ändern. Während das KfN die Entlastung der Justiz durch eine Entkriminalisierung hervorhebt, sehen Kritiker in der bloßen Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit keine ausreichende Lösung für die Justiz oder befürchten sogar negative Auswirkungen auf die Einnahmen der Verkehrsbetriebe und die Gerechtigkeit. Bundesjustizminister Marco Buschmann plant, einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket bald vorzulegen, was die kontroversen Diskussionen weiter anfachen wird.
