Die vom Bundesinnenministerium geförderte Großstudie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) hat erstmals umfassend empirisch untersucht, wie sich Rassismus in deutschen staatlichen Institutionen manifestiert. Entgegen der Annahme offener Anfeindungen zeigt die Untersuchung, dass rassistische Praktiken vielmehr in Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationsstruktur von Behörden versteckt sind. Diese bahnbrechende Studie der Universität Leipzig liefert wichtige Einblicke in ein bisher oft unterschätztes Problemfeld.
Die über drei Jahre durchgeführte Verbundstudie umfasste 23 Einzelprojekte an zehn Standorten, darunter Jobcenter, Ausländerbehörden, Polizei, Justiz, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämter sowie die soziale Arbeit. Zusätzlich wurden vier Bundesbehörden analysiert. Die Ergebnisse belegen rassistische Diskriminierung auf individueller Ebene durch Einstellungen von Mitarbeitern, auf institutioneller Ebene durch behördliche Praktiken und im Umgang mit Beschwerden, sowie auf struktureller Ebene. Die Formen und Intensitäten der Diskriminierung variieren dabei.
Ein zentraler struktureller Risikofaktor ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das bisher nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern gilt. Dies bedeutet, dass Betroffene, die von einer staatlichen Institution diskriminiert werden, keine rechtliche Grundlage im AGG finden. Sprachbarrieren und regionale Unterschiede im gesellschaftlichen Klima verschärfen die Situation zusätzlich und können Diskriminierung begünstigen. Eine Online-Befragung unter 468 Muslimen, Teil der Studie, ergab, dass 80 Prozent angaben, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein. Alarmierend ist, dass nur 17 Prozent der Betroffenen eine Antidiskriminierungsstelle kontaktierten, da mehr als die Hälfte befürchtete, ihre Beschwerden würden folgenlos bleiben.
Die Wissenschaftler formulierten 17 konkrete Handlungsempfehlungen, um den strukturellen Rassismus zu bekämpfen. Dazu zählen die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, die dringende Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern, die Einführung verpflichtender rassismuskritischer Fortbildungen für Behördenmitarbeiter, eine Steigerung der Transparenz bei behördlichen Entscheidungen sowie die gezielte Förderung von Mitarbeitenden aus diskriminierten Gruppen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen zu stärken und Diskriminierung nachhaltig abzubauen.
