Zehn Jahre nach der weltweiten Veröffentlichung der “Panama Papers” durch die Süddeutsche Zeitung und internationale Partner rollt eine neue Welle der juristischen Aufarbeitung an. Im Landgericht Köln steht Christoph Zollinger, ein ehemaliger Partner der aufgelösten Offshore-Kanzlei Mossack Fonseca, vor Gericht. Dieser Prozess ist historisch, da erstmals eine Führungskraft der berüchtigten “Offshore-Fabrik” in Deutschland angeklagt wird. Dies unterstreicht die anhaltende Relevanz der Erkenntnisse aus den Panama Papers und die Entschlossenheit der Behörden, internationale Finanzkriminalität zu verfolgen. Die Aufdeckung der Schattenwirtschaft ist noch lange nicht abgeschlossen.
Mossack Fonseca war keine gewöhnliche Kanzlei, sondern eine global agierende “Offshore-Fabrik”, die massenhaft Briefkastenfirmen in Steueroasen wie den Britischen Jungferninseln, Panama oder Samoa gründete. Diese Konstruktionen dienten der Verschleierung von Besitz, Kapital und Geschäften, oft für illegale Zwecke wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption. Christoph Zollinger, panamaischer und Schweizer Staatsbürger, trat um 2004 als Partner ein und spielte eine Schlüsselrolle bei der Modernisierung der internen Prozesse. Durch die Einführung von E-Mails und einer Online-Plattform beschleunigte er die Gründung von Offshore-Gesellschaften massiv, was Mossack Fonseca zu einem führenden Anbieter für internationale Vermögensverschleierung machte.
Die “Panama Papers” umfassten 2,6 Terabyte Daten mit fast zwölf Millionen Dokumenten, die ein anonymer Whistleblower (“John Doe”) 2015 der SZ übermittelte. Die Daten wurden mit dem ICIJ geteilt und führten zu einer beispiellosen internationalen Recherche von rund 400 Journalisten. Die Veröffentlichung am 3. April 2016 deckte die geheimen Offshore-Vermögen von Politikern, Prominenten und Kriminellen auf. Weltweit lösten die Enthüllungen Razzien, Rücktritte und die Rückzahlung von über 1,3 Milliarden Dollar an entgangenen Steuern aus. In mehr als 80 Ländern wurden Verfahren eingeleitet und Gesetze für mehr Finanztransparenz geschaffen. Die Panama Papers, 2017 mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet, bleiben die größte Recherchekooperation.
Christoph Zollinger, dem die Staatsanwaltschaft Köln einen Steuerschaden von 13,8 Millionen Euro vorwirft, hat im Prozess die Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeräumt. Er gab an, nie direkten Kundenkontakt gehabt zu haben, aber durch seine Prozessoptimierungen “einen nicht unerheblichen Beitrag” zur Etablierung von Mossack Fonseca geleistet zu haben. Sein Anwalt hält den Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung für unhaltbar, hofft aber, dass das Teilgeständnis und Zollingers freiwilliges Erscheinen in Köln – obwohl er aus der Schweiz nicht ausgeliefert worden wäre – zu einer Bewährungs- und Geldstrafe führen könnten. Das Urteil wird noch im April erwartet, was die anhaltende Relevanz der Panama Papers-Daten belegt.
