Ein beispielloses Justizversagen in Berlin hat einen wegen mehrfacher Vergewaltigung und schwerer Gewalt verurteilten Mann freikommen lassen. Monatelange Verzögerungen bei der Ausfertigung eines Urteilsprotokolls durch einen Richter führten dazu, dass das Urteil gegen Mahmood D. nicht rechtskräftig werden konnte. Die erschütternden Folgen: Der Verurteilte, der zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, musste aus der Untersuchungshaft entlassen werden, da seine gesamte U-Haftdauer von einem Jahr und acht Monaten als unverhältnismäßig und dem Beschleunigungsgebot widersprechend angesehen wurde. Die Justiz steht nun in der Kritik, da dieser schwerwiegende Fehler nicht auf Überlastung, sondern auf “menschliches Versagen” zurückgeführt wird.
Der Kern des Problems war die Untätigkeit eines Richters am Landgericht Berlin I, der nach dem Urteil im Juni 2025 es versäumte, die schriftliche Urteilsausfertigung und das Protokoll der Hauptverhandlung zu erstellen. Diese Dokumente sind jedoch zwingend notwendig für die Rechtskraft eines Urteils und die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen. Der Richter, offenbar gesundheitlich angeschlagen und inzwischen vom Dienst freigestellt, reagierte selbst auf Nachfragen der Staatsanwaltschaft nicht mehr. Auch die beisitzenden Richter griffen nicht ein. Als der Fall im Januar 2026 vor dem Berliner Kammergericht landete, waren die Unterlagen weiterhin unvollständig, was die Entscheidung zur Freilassung des Mannes unumgänglich machte.
Der freigelassene Mahmood D., 28 Jahre alt und aus Afghanistan, war vom Landgericht Berlin I wegen entsetzlicher Taten verurteilt worden. Zwischen November 2022 und Februar 2023 hatte er seine Ex-Partnerin im Auto vergewaltigt, sie ins Gesicht geschlagen, mit einem heißen Bügeleisen und einem Messer attackiert, mit dem Tod gedroht, auf sie uriniert und sie erneut vergewaltigt, woraufhin sie einen Suizidversuch unternahm. Ähnliche Vorfälle wiederholten sich 2024. Trotz dieser grausamen Verbrechen und der gerichtlichen Feststellung der Schuld, muss nun die Unschuldsvermutung weiterhin gelten. Niemand weiß, wo sich Mahmood D. nach seiner Freilassung aufhält, was die Situation zusätzlich dramatisiert.
Die größte Tragödie trifft jedoch die junge Ex-Partnerin des Verurteilten. Sie hat die Brutalität überlebt, mutig vor Gericht ausgesagt und der deutschen Justiz vertraut, nur um nun erneut in akute Lebensgefahr zu geraten. Sie musste an einen geschützten Ort gebracht werden, da die Angst vor Rache real ist. Dies stellt einen massiven Vertrauensbruch dar, besonders da sie anfangs aus Furcht die Aussage verweigern wollte. Der Fall ist ein alarmierendes Beispiel dafür, wie systemische Fehler Einzelne extrem vulnerabel machen und zeigt, wie dringend Reformen nötig sind, um die Sicherheit von Opfern häuslicher und sexueller Gewalt zu gewährleisten und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erhalten.
