Der Nachlass des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein hat sich bereit erklärt, bis zu 35 Millionen Dollar zu zahlen, um eine Sammelklage von rund 40 Frauen beizulegen. Diese Klägerinnen geben an, zwischen 1995 und Epsteins Tod am 10. August 2019 sexuell missbraucht oder gehandelt worden zu sein. Die Klage richtete sich ursprünglich gegen Darren Indyke und Richard Kahn, Epsteins langjährige Anwalt und Buchhalter, die als Mitvollstrecker seines Nachlasses fungieren. Die nun erzielte Einigung soll die Ansprüche der Klägerinnen „endgültig und für immer beilegen, erfüllen und regeln“. Dieser Schritt markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Aufarbeitung der weitreichenden Missbrauchsfälle, die mit Jeffrey Epstein in Verbindung stehen.
Die Sammelklage wurde im Jahr 2024 eingereicht und zielt darauf ab, Gerechtigkeit für die Opfer zu schaffen, die bislang keine Entschädigung erhalten haben. Ein juristischer Vergleich, wie dieser, stellt eine Einigung zwischen den Streitparteien dar, die den Rechtsstreit beendet, bevor es zu einem langwierigen Gerichtsverfahren kommt. Bevor diese Vereinbarung jedoch endgültig in Kraft treten kann, bedarf sie noch der Genehmigung durch einen Bundesrichter in New York. Dies stellt sicher, dass die Bedingungen des Vergleichs fair und angemessen sind und den rechtlichen Standards entsprechen, um die Interessen der Opfer bestmöglich zu wahren. Die Einigung ist das Ergebnis intensiver vertraulicher Mediation und nachfolgender Verhandlungen.
Diese jüngste Vereinbarung fügt sich in eine Reihe früherer Entschädigungszahlungen ein. Zuvor hatte das „Epstein Victims Compensation Program“ bereits 121 Millionen Dollar an 136 Klägerinnen ausgezahlt, gefolgt von einem weiteren Vergleich in Höhe von 48 Millionen Dollar zugunsten von 59 Opfern. Die jetzige Einigung sieht vor, dass die Klägerinnengruppe 35 Millionen Dollar erhält, wenn mehr als 40 Frauen anspruchsberechtigt sind. Sollte die Zahl der berechtigten Klägerinnen unter 40 liegen, reduziert sich der Betrag auf 25 Millionen Dollar. Die leitende Anwältin der Opfer, Sigrid McCawley, erklärte, dass die Einigung auf einer vertraulichen Mediation im Oktober basierte und zu einer Grundsatzvereinbarung führte.
Die Mitvollstrecker Indyke und Kahn, denen selbst kein Missbrauch von Frauen vorgeworfen wurde und die jegliche Haftung zurückweisen, haben dem Vergleich zugestimmt, ohne ein Verschulden einzugestehen. Ihr Anwalt, Daniel Weiner, betonte, dass keiner der Männer jemals eines sexuellen Missbrauchs beschuldigt oder behauptet wurde, ihnen seien Vorwürfe gegen Epstein gemeldet worden. Der gesamte Vergleich wird vom Epstein-Nachlass finanziert. Während diese juristischen Schritte voranschreiten, rücken durch Veröffentlichungen wie die „Epstein Files“ die Missbrauchstäter in den Fokus der Öffentlichkeit, was das Schicksal der Opfer manchmal in den Hintergrund drängen kann, aber die Notwendigkeit solcher Entschädigungen unterstreicht.
